Slenderman-Tat: Verteidigung plädiert auf ’nicht Schuldfähig‘

Es war eine grausame Tat. Und sie hatten sie seit Wochen geplant. Morgan G. und Anissa W., zwei zwölf Jahre alte Mädchen aus Wisconsin, wollten ihre gleichaltrige Schulkameradin ermorden. Dabei hassten sie ihre Freundin gar nicht oder wollten sie für irgendetwas bestrafen. Die beiden Mittelschüler hatten nur ein Motiv: Sie wollten dem Slenderman gefallen. Der Fall wurde als „Slenderman-Mord“ weltweit bekannt.
Den beiden Mädchen drohen bei einem Schuldspruch wegen versuchten Mordes bis zu 60 Jahre Haft. Würden sie nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, kämen sie spätestens im Alter von 25 Jahren wieder aus der Haft.

Doch ob die beiden jemals ins Gefängnis kommen, ist seit dieser Woche mehr als fraglich. Bei einer Anhörung vor Gericht attestierte am Mittwoch ein von der Verteidigung beauftragter Psychologe bei Morgan „schwere mentale Störungen“. Er empfahl die Einlieferung in eine geschlossene Anstalt. Auch der Pflichtverteidiger von Anissa, Joseph Smith, will aufgrund mentaler Probleme seiner Mandantin auf „nicht schuldfähig“ plädieren. Eine Strategie, die in den USA nur selten erfolgreich ist. Das Gericht will jetzt in einem eigenen Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen den geistigen Zustand der Mädchen erneut testen lassen.  Nach einem zweiten psychologischen Gutachten soll die Verhandlung am 1. August fortgesetzt werden.

Bildquellen

  • Slenderman-Mörder: AFP

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